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Altersvorsorge

Wahl der Arbeitnehmervertreter in die Verwaltungskommission der PKGR

Ende Oktober informierte die Pensionskasse Graubünden (PKGR) in einem Schreiben ihre Mitglieder über die anstehende Wahl der Arbeitnehmervertretung in das oberste Aufsichts- und Führungsgremium der Pensionskasse.

Der Vorstand des Verbands des Bündner Staatspersonals (VBS) hat beschlossen, zusammen mit den anderen, in der Verwaltungskommission vertretenen Personalverbänden und –organisationen eine gemeinsame Wahlempfehlung abzugeben: Nomination Personalverbände und Personalorganisationen 2017

Aus Sicht des VBS-Vorstands wäre es wichtig, dass die grössten Personalverbände der in der PKGR angeschlossenen Arbeitgeber in der Verwaltungskommission vertreten sind. Aus diesem Grunde empfiehlt der Vorstand des VBS zur Wiederwahl in die Verwaltungskommission der PKGR folgende Personen:

  • Andreas Cabalzar,
  • David Gartmann
  • Marianna Hutter
  • Andrea Mittner
  • Josef Züger

Bitte macht Gebrauch von Eurem Wahlrecht. Es würde den VBS sehr freuen, wenn sein Wahlvorschlag unterstützt wird. Bitte beachtet dabei die Wahlregeln:

  • Die Stimmabgabe hat brieflich mittels der im Schreiben der PKGR beigelegten Unterlagen (Wahlkuvert und Wahlzettel) zu erfolgen;
  • im Wahlfeld des Wahlzettels dürfen maximal 5 Namen und eine Person darf nur einmal auf dem Wahlzettel aufgeführt werden;
  • der Wahlzettel ist handschriftlich auszufüllen;
  • pro Wahlkuvert ist nur ein Wahlzettel zulässig;
  • das Wahlkuvert muss bis spätestens am 30.11.17der schweizerischen Post übergeben werden (es gilt der Poststempel) oder der PKGR eingereicht werden.

 

Publiziert in Altersvorsorge, Vernehmlassungen.

NEIN ZU AHVPLUS IST KEIN FREIPASS FÜR RENTENVER-SCHLECHTERUNGEN

Das Schweizer Stimmvolk hat die Volksinitiative «AHVplus» am 25. September 2016 mit einem Stimmenanteil von rund 60 Prozent abgelehnt. Dieses Ergebnis ist enttäuschend. Es bedeutet jedoch keinen Freipass für Rentenverschlechterungen.

Der Volksinitiative «AHVplus» haben rund 40 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie die Kantone Genf, Jura, Neuenburg, Tessin und Waadt zugestimmt. Nach einer intensiv geführten Kampagne der Gewerkschaften und Personalverbände fällt dieses Ergebnis aus meiner Sicht als Mitinitiant von «AHVplus» enttäuschend aus. Dieses Ergebnis ist jedoch kein Freipass für Rentenverschlechterungen. Die AHVplus-Gegner müssen nun Wort halten. Im Rahmen der «Altersvorsorge 2020» darf das Rentenniveau nicht sinken. Dies gilt auch für die künftigen Rentnerinnen und Rentner. Die Rentenverschlechterungen bei den Pensionskassen müssen ausgeglichen werden. Der Ständerat hat in der «Altersvorsorge 2020» den Weg vorgezeichnet. Der Ausgleich der Rentenverluste über die AHV ist eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Reform.

Die «Allianz für eine starke AHV» wird die Beratungen betreffend die «Altersvorsorge 2020» eng begleiten und sich mit Nachdruck für die Erhaltung des Rentenniveaus über eine Erhöhung der AHV-Renten einsetzen. Die Erhöhung des Rentenalters und weitere Verschlechterungen werden – allenfalls auch mit einem Referendum – weiterhin bekämpft.

Chur, 3. Oktober 2016

Gion Cotti, Präsident VBS

Publiziert in Altersvorsorge, Vernehmlassungen.

VOLKSINITIATIVE AHVplus IST FINANZIERBAR

Die AHV ist solide und sicher, trotz steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahl. Wer wegen Alterung der Gesellschaft den Untergang der AHV voraussagt, verweigert sich der Realität.

Wir sind gesünder, wir leben länger und haben weniger Kinder. Dieser Trend – die sogenannte demographische Alterung – hat in der Schweiz bereits im 19. Jahrhundert eingesetzt und hält bis heute an.

Angstszenarien bereits 1948

Die Alterung der Gesellschaft war schon 1948 bei der Einführung der AHV ein Thema. Statistiken des Bundes warnten damals vor der «Vergreisung des Schweizer Volkes». Die neu geschaffene Sozialversicherung gerate deshalb über kurz oder lang in Finanznot, wurde prophezeit. Zwar stimmt es, dass sich die Alterung seither akzentuiert hat. Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner nahm stärker zu als die Zahl der Erwerbstätigen. Während bei Einführung der AHV noch 6.5 Personen im Erwerbsalter (20 – 64-Jährige) auf eine bzw. einen Über-65-Jährigen kamen, sind es heute 3.4 zu 1.

AHV dank höheren Löhnen stabil

Obwohl sich die Finanzierung der AHV damit auf wenigere Schultern verteilt, waren die Renten stets sicher. Sie konnten sogar mehrfach erhöht werden. Trotzdem sind die Lohnprozente seit 1975, als die Renten das letzte Mal substantiell erhöht wurden, nie angehoben worden. Die Erwerbstätigen müssen auch nicht einen viel grösseren Teil ihres Einkommens für die AHV aufwenden. Der Anteil der AHV-Ausgaben am volkswirtschaftlichen Gesamteinkommen (Bruttoinlandprodukt BIP) blieb nämlich seit damals gleich, obwohl 1999 ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent dazu kam. Die Rechnung geht auf, weil die Erwerbstätigen heute in der gleichen Zeit mehr produzieren und damit auch mehr verdienen. Entsprechend steigen bei der AHV trotz unveränderten Sätzen die Einnahmen. So lassen sich letztlich mehr Renten finanzieren. Dank höherer Einkommen federt die AHV seit über 65 Jahren die Kosten der älter werdenden Gesellschaft ab. Auch in Zukunft wird der wirtschaftliche Fortschritt die AHV massgeblich mitfinanzieren. Mit einem zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent – wie es Bundesrat und Ständerat im Rahmen der «Altersvorsorge 2020» vorsehen – kann die AHV auch mittel- bis langfristig finanziert werden.

Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent finanzierbar

Auch die Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent ist finanzierbar. Dafür genügen 0,4 Prozent zusätzliche Lohnbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden. Wer 5’000 Franken im Monat verdient, zahlt 20 Franken mehr pro Monat an die AHV – und erhält eine Rentenerhöhung von fast 200 Franken. Dieser Vergleich zeigt klarerweise, dass die Annahme der Initiative «AHVplus» für die heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner nur Vorteile hat.

29. August 2016 / Gion Cotti, Co-Vizepräsident

Publiziert in Altersvorsorge.

AHVplus

Allianz für eine starke AHV!

Der Vorstand des Verbandes des Bündner Staatspersonals (VBS) hat an seiner letzten Sitzung einstimmig entschieden, der Allianz „AHVplus“ beizutreten. Gleichzeitig wurde entschieden, die Initiative finanziell zu unterstützen.

«Wer rechnet, stärkt die AHV»: Am 30. Juni 2016 fand im Medienzentrum des Bundeshauses die Medienkonferenz zum Auftakt der Kampagne für die Volksinitiative AHVplus statt. Die Medienmitteilung sowie alle Redetexte und Hintergrundinformationen sind abrufbar unter: www.ahvplus-initiative.ch. Gleichzeitig wurde der AHVplus-Rentenrechner lanciert: www.ahvplus-rechner.ch.

Publiziert in Altersvorsorge.

Rentenniveau bei der Pensionskasse Graubünden gesichert

Die Bündner Regierung hat dem Grossen Rat eine Teilrevision des Pensionskassengesetzes unterbreitet. Vorgeschlagen wurden flankierende Massnahmen, damit das Rentenniveau künftig gehalten werden kann. Diesen Massnahmen hat der Grosse Rat in der Juni-Session 2014 mit deutlichem Mehr zugestimmt.

Aufgrund der demographischen Entwicklung und gleichzeitig rückläufiger Erträge aus risikoarmen Kapitalanlagen haben die Pensionskassen in der Schweiz in den vergangenen Jahren die Renten senken müssen. Diesem Trend konnte sich auch die Pensionskasse Graubünden nicht entziehen. Die notwendigen Senkungen der Zins- und Umwandlungs-sätze bei der Pensionskasse Graubünden führten seit 2006 zu tieferen Altersrenten (Neurenten) im Umfang von rund zehn Prozent per Ende 2012.

Vertretbare Mehrbelastungen

Konkret werden bei der Pensionskasse Graubünden die Spardauer etwas verlängert und die Sparbeiträge leicht angehoben. Neu beginnt der Sparvorgang bereits im Alter 20 anstatt wie bisher im Alter 25. Ab dem Alter 45 werden die Beiträge leicht erhöht. Demnach hat der einzelne Mitarbeitende jährlich im Durchschnitt rund 207 Franken Pensionskassenbeiträge mehr zu bezahlen. Arbeitgebende werden durchschnittlich mit rund 254 Franken Mehrkosten je Arbeitnehmenden pro Jahr belastet. Der Kanton Graubünden als Arbeitgeber hat damit für seine rund 3 000 Mitarbeitenden mit jährlichen Mehrkosten von rund 750 000 Franken zu rechnen.

Sozialpartnerschaftliches Vorgehen

Der Verband des Bündner Staatspersonals (VBS) hat die Revisionsvorlage im Vernehmlassungsverfahren befürwortet. Mit dem eingeschlagenen Weg kann nämlich einem weiteren Leistungsabbau bei den Altersrenten entgegengewirkt werden. Dies entspricht den Interessen der Versicherten und kann mit vertretbaren Mehrbelastungen der Sozialpartner erreicht werden. Bereits laufende Altersrenten werden nicht angetastet. Sie bleiben im heutigen Umfang bestehen.

FDP Graubünden weiterhin im Abseits

Die Teilrevision des Pensionskassengesetzes mit den flankierenden Massnahmen zur Sicherung des Rentenniveaus ist im Grossen Rat von den Frak­tionen der BDP, CVP und SP unterstützt worden. Demgegenüber wollte die FDP-Fraktion an der geltenden Regelung festhalten und eine Senkung des Rentenniveaus der Staatsangestellten in Kauf nehmen. Damit hat sich die FDP Graubünden ein weiteres Mal bei einem Personalgeschäft ins Abseits begeben. Wahltag ist Zahltag, daran sollten sich die Bündner Staatsangestellten bei den kommenden National- und Ständeratswahlen erinnern.

 

Chur, 25. Juni 2014       Gion Cotti, Präsident VBS

Publiziert in Altersvorsorge, Vernehmlassungen.

Regierungsmitteilung zur Pensionskasse (romanisch)

Il nivel da las rentas tar la cassa da pensiun dal Grischun duai vegnir segirà

La regenza grischuna suttametta al cussegl grond ina revisiun parziala da la lescha davart la cassa da pensiun dal Grischun. Proponidas vegnan mesiras da sustegn, per ch’il nivel da las rentas possia vegnir mantegnì er en l’avegnir.

Pervia dal svilup demografic e perquai ch’ils retgavs da las investiziuns da chapital cun paucas ristgas èn a medem temp regressivas, han las cassas da pensiun en Svizra stuì sbassar las rentas ils onns passads. Da questa tendenza n’è er la cassa da pensiun dal Grischun (CPGR) betg mitschada. Tras las reducziuns necessarias da las tariffas da tschains e da conversiun tar la CPGR èn resultadas dapi l’onn 2006 rentas da vegliadetgna (rentas novas) ch’èn – per la fin da l’onn 2012 – circa 10 pertschient pli bassas.

L’ultima adattaziun da la tariffa da tschains tecnica e da las tariffas da conversiun, ch’è stada necessaria en chaussas tecnicas d’assicuranza per il 1. da schaner 2013, duai ussa dentant vegnir mitigiada cun mesiras da sustegn. Grazia a questas mesiras duai esser avant maun dapli chapital da spargn per la vegliadetgna il mument dal pensiunament. Uschia po vegnir cuntanschida ina renta ch’è quasi uschè auta sco dal temp che las tariffas da conversiun eran pli autas.

Grevezzas supplementaras giustifitgablas

 

Concretamain duai la durada da spargn tar la CPGR vegnir prolungada in pau, e las contribuziuns da spargn duain vegnir auzadas levamain. Igl è previs da cumenzar a spargnar gia en la vegliadetgna da 20 onns (fin ussa 25 onns) e d’augmentar levamain las contribuziuns en la segunda mesadad da la carriera a partir da la vegliadetgna da 45 onns. La contribuziun da la singula collavuratura u dal singul collavuratur è en media circa 207 francs per onn pli auta. Las patrunas ed ils patruns vegnan engrevgiads en media cun custs supplementars da circa 254 francs per lavuranta u lavurant ed onn. Il chantun sco patrun sto pia far quint cun custs supplementars da var 750 000 francs per onn per sias circa 3000 collavuraturas e collavuraturs.

Tras la via proponida po vegnir impedida ina reducziun da las prestaziuns tar las rentas da vegliadetgna. Quai correspunda als interess da las persunas assicuradas e po vegnir cuntanschì cun grevezzas supplementaras giustifitgablas per ils partenaris socials. Las rentas da vegliadetgna currentas na vegnan betg tangadas. Ellas restan sin il nivel actual.

Il cussegl grond vegn a tractar en la sessiun da zercladur 2014 la missiva tar la revisiun parziala da la lescha davart la cassa da pensiun dal Grischun.

Infurmaziuns:

 

cussegliera guvernativa Barbara Janom Steiner, scheffa dal departament da finanzas e vischnancas, tel. 081 257 32 01, e-mail: barbara.janom@dfg.gr.ch

Gremi: regenza

Funtauna: rg chanzlia chantunala dal Grischun

Publiziert in Altersvorsorge, Vernehmlassungen.

Regierungsmitteilung zur Pensionskasse (italienisch)

Garantire il livello delle rendite della Cassa pensioni dei Grigioni

Il Governo grigionese sottopone al Gran Consiglio una revisione parziale della legge sulla Cassa pensioni dei Grigioni, con la quale vengono proposte misure di accompagnamento volte a garantire in futuro il livello delle rendite.

A seguito dell’evoluzione demografica e del contemporaneo calo dei redditi da investimenti di capitali a basso rischio, negli scorsi anni le Casse pensioni svizzere sono state costrette a ridurre le rendite. A questa tendenza non è riuscita a sottrarsi nemmeno la Cassa pensioni dei Grigioni (CPGR). Dal 2006, le necessarie riduzioni dei tassi d’interesse e delle aliquote di conversione nella CPGR hanno portato a una riduzione delle rendite di vecchiaia (nuove rendite) pari a circa il dieci per cento alla fine del 2012.

L’ultimo adeguamento del tasso d’interesse tecnico e delle aliquote di conversione, resosi necessario per motivi assicurativi, con effetto al 1° gennaio 2013 deve ora però essere compensato con misure di accompagnamento. Le misure devono provvedere affinché al momento del pensionamento vi sia a disposizione un maggiore capitale di vecchiaia. In questo modo potrà essere conseguita una rendita quasi pari a quella che si sarebbe conseguita con un’aliquota di conversione superiore.

Oneri supplementari sostenibili

 

Concretamente, il periodo di risparmio presso la CPGR dovrà essere prolungato e i contributi di risparmio dovranno essere leggermente aumentati. Si prevede di avviare la procedura di risparmio già all’età di 20 anni (finora 25 anni) e di aumentare leggermente i contributi nella seconda metà della carriera, a partire dall’età di 45 anni. Il singolo collaboratore dovrà versare in media circa 207 franchi in più di contributi all’anno. I datori di lavoro verranno gravati in media con costi supplementari pari a circa 254 franchi per lavoratore all’anno. Di conseguenza, il Cantone quale datore di lavoro dovrà prevedere per i suoi circa 3000 collaboratori costi supplementari annui pari a circa 750 000 franchi.

Con la soluzione proposta sarà possibile contrastare un’ulteriore riduzione delle rendite di vecchiaia. Ciò corrisponde agli interessi degli assicurati e potrà essere raggiunto con oneri supplementari sostenibili per i partner sociali. Le rendite di vecchiaia correnti non verranno toccate. Il loro ammontare rimarrà invariato.

Il Gran Consiglio discuterà il messaggio relativo alla revisione parziale della legge sulla Cassa pensioni nella sessione di giugno 2014.

Persona di riferimento:

 

Consigliera di Stato Barbara Janom Steiner, direttrice del Dipartimento delle finanze e dei comuni, tel. 081 257 32 01, e-mail: barbara.janom@dfg.gr.ch

Organo: Governo

Fonte: it Cancelleria dello Stato dei Grigioni

Publiziert in Altersvorsorge, Vernehmlassungen.

Regierungsmitteilung zur Pensionskasse (deutsch)

Rentenniveau bei der Pensionskasse Graubünden soll gesichert werden

Die Bündner Regierung unterbreitet dem Grossen Rat eine Teilrevision des Gesetzes über die Pensionskasse Graubünden. Vorgeschlagen werden flankierende Massnahmen, damit das Rentenniveau künftig gehalten werden kann.

Aufgrund der demographischen Entwicklung und gleichzeitig rückläufiger Erträge aus risikoarmen Kapitalanlagen haben die Pensionskassen in der Schweiz in den vergangenen Jahren die Renten senken müssen. Diesem Trend konnte sich auch die Pensionskasse Graubünden (PKGR) nicht entziehen. Die notwendigen Senkungen der Zins- und Umwandlungssätze bei der PKGR führten seit 2006 zu tieferen Altersrenten (Neurenten) im Umfang von rund zehn Prozent per Ende 2012.

Die versicherungstechnisch erforderliche letztmalige Anpassung des technischen Zinssatzes und der Umwandlungssätze per 1. Januar 2013 soll nun aber mit flankierenden Massnahmen aufgefangen werden. Die Massnahmen sollen dafür sorgen, dass im Zeitpunkt der Pensionierung mehr Alterssparkapital vorhanden ist. Auf diese Weise kann eine ähnlich hohe Rente erzielt werden wie zu Zeiten höherer Umwandlungssätze.

Vertretbare Mehrbelastungen

Konkret soll bei der PKGR die Spardauer etwas verlängert und die Sparbeiträge sollen leicht angehoben werden. Es ist vorgesehen, den Sparvorgang bereits im Alter 20 (bisher Alter 25) zu starten und in der zweiten Hälfte der Karriere ab dem Alter 45 die Beiträge leicht zu erhöhen. Der einzelne Mitarbeitende leistet durchschnittlich jährlich um rund 207 Franken höhere Beiträge. Arbeitgebende werden durchschnittlich mit rund 254 Franken Mehrkosten je Arbeitnehmenden pro Jahr belastet. Der Kanton als Arbeitgeber hat damit für seine rund 3000 Mitarbeitenden mit jährlichen Mehrkosten von rund 750 000 Franken zu rechnen.

Mit dem vorgeschlagenen Weg kann einem weiteren Leistungsabbau bei den Altersrenten entgegengewirkt werden. Dies entspricht den Interessen der Versicherten und kann mit vertretbaren Mehrbelastungen der Sozialpartner erreicht werden. Bereits laufende Altersrenten werden nicht angetastet. Sie bleiben im heutigen Umfang bestehen.

Der Grosse Rat wird die Botschaft zu einer Teilrevision des Pensionskassengesetzes in der Junisession 2014 beraten.

Auskunftsperson:

Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail: barbara.janom@dfg.gr.ch

Gremium: Regierung

Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

Publiziert in Altersvorsorge.

Wahl für die Vertretung der Arbeitnehmenden in die Verwaltungskommission für die Amtsperiode 2014-2017

Am 3. Dezember 2013 wurden die 2523 eingetroffenen Wahlcouverts ausgezählt. Gewählt wurden bei 2522 gültigen Stimmen: David Gartmann (mit 1399 Stimmen, bisher), Andreas Cabalzar (1153, bisher), Andrea Mittner (1067, bisher), Carl Hassler (763, neu) und Tanja Bischofberger (760, neu). Wir gratulieren herzlich zur ehrenvollen Wahl und wünschen viel Erfolg und Befriedigung in der neuen / alten Funktion. Nachfolgend die Grussbotschaft unseres frischgewählten VBS-Mitglieds und -Vizepräsidenten Andreas Cabalzar:

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Ich möchte mich bei Euch allen, die mich als ihr Personalvertreter in die Verwaltungskommission der Pensionskasse Graubünden gewählt aber auch all jenen die mich nicht gewählt haben, für das Plebiszit bedanken. Die hohe Stimmenzahl gibt mir ein starkes Mandat, weiterhin für eine sichere und leistungsfähige berufliche Vorsorge zu kämpfen. Die grosse Kandidatenzahl und die hohe Stimmbeteiligung bestätigen mich darin, dass die berufliche Vorsorge heute kein Randthema mehr ist, um das man sich erst kurz vor der Pensionierung mal kümmern müsste. Dieses starke Signal ist wichtig und für uns mehr als nur hilfreich, wenn wir uns in der Verwaltungskommissionen der Pensionskasse aber auch über dieses Gremium hinaus in Richtung Grosser Rat Gehör verschaffen wollen.

 In diesem Sinne wünsche ich Euch allen frohe Festtage und alles Gute fürs 2014.

 Andreas Cabalzar, Vizepräsident VBS und VK PKGR  

 

 

Publiziert in Altersvorsorge, Vernehmlassungen.

Stellungnahme zur Teilrevision des kantonalen Pensionskassengesetzes 2013

Im Brief vom 8. August 2013 ans Departement für Finanzen und Gemeinden nimmt der VBS-Vorstand wie folgt Stellung zur Teilrevision des kantonalen Pensionskassengesetzes:

Wir beziehen uns auf das Schreiben des Departementes für Finanzen und Gemeinden vom 5. Juni 2013 und können Ihnen mitteilen, dass unser Verband die Teilrevision des kantonalen Pensionskassengesetzes bzw. die dort vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen mit einer Präzisierung befürworten kann.

Gemäss Vernehmlassungsvorlage haben Mitarbeitende ab Alter 45 ein Prozent höhere Beiträge zu entrichten. Derzeit geht man von einer durchschnittlichen Beitragsaufteilung von 55 Prozent (Arbeitgebende) zu 45 Prozent (Arbeitnehmende) aus. Wir beantragen diesbezüglich, neu ein Verhältnis von 60 Prozent zu 40 Prozent. Der jährliche Mehrabzug von rund Fr. 205.– wirkt sich nämlich für ältere Arbeitnehmende, welche häufig das Lohnmaximum bereits erreicht haben, im Ergebnis wie eine Lohnkürzung aus. Auch wenn es sich vorliegend um einen geringfügigen Betrag handelt, sind faktische Lohnkürzungen aus unserer Sicht unbedingt zu vermeiden.

Wir danken Ihnen für die gebotene Möglichkeit zur Meinungsäusserung und verbinden mit unserem Dank.

Brief unterzeichnet vom Präsidenten Gion Cotti und dem Vizepräsidenten Andreas Cabalzar

 

Publiziert in Altersvorsorge, Vernehmlassungen.

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