Rechtsschutz

Vollkosten-Rechtsschutzversicherung

Die Aktivmitglieder des VBS geniessen vollen Rechtsschutz bei allfälligen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Versichert sind die Kosten für die vorprozessuale, arbeitsrechtliche Beratung und, falls erforderlich, die Kosten für den anschliessenden arbeitsrechtlichen Prozess, wobei die Garantiesumme CHF 300’000 beträgt und der Mindeststreitwert bei CHF 1’000 liegt.

» … volle Deckung für prozessuale Streitigkeiten im Arbeitsrecht als ArbeitnehmerIn»

Niemand lässt sich gerne auf einen Streit am Arbeitsplatz ein. Trotzdem – solche Auseinandersetzungen nehmen dauernd zu! Oft sind es Kündigungen und die damit verbundenen Probleme wie die Auszahlung von Überstunden, das Ausstellen von Arbeitszeugnissen oder die Berechnung von Gratifikationen, die einen Streit auslösen. Dieser führt nicht selten vor Gericht.

Bleiben Sie gelassen – Jetzt stehen Ihnen die folgenden Leistungen zu:
– Prüfung der Rechtslage
– Abklärung allfälliger Erfolgsaussichten
– Beizug eines freiberuflichen Anwalts (nach Absprache mit uns)
– Kosten eines beigezogenen Rechtsanwalts
– Bezahlung von Gutachten und Expertisen

Sehr wichtig!
Sind Sie persönlich betroffen, melden Sie sich so rasch als möglich bei unserem Vorstandsmitglied Marco Wieland (081 257 27 24; marco.wieland@ekud.gr.ch), der Ihnen gerne weiterhelfen und die Bearbeitung des Rechtsfalls in die Wege leiten wird. Bei Kostengutsprache durch die AXA-ARAG wird Ihnen unentgeltlich eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zur Verfügung gestellt, die bzw. der vom VBS und der AXA-ARAG anerkannt ist.

Prämie
Diese Dienstleistung wird vom VBS finanziert.