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Regierungsmitteilung zur neuen Gesetzgebung für die Pensionskasse Graubünden

Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat die Botschaft zu einer Totalrevision des Gesetzes über die Kantonale Pensionskasse Graubünden. Vorgeschlagen wird ein schlankes Gesetz, das neues Bundesrecht erfüllt und der Pensionskasse Graubünden zusätzliche Autonomie bringt. Bereits angekündigt wird eine weitere Vorlage zur Sicherung der Rentenleistungen.

Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen sollen mehr Handlungsspielraum erhalten und ihre finanzielle Sicherheit soll gewährleistet werden. Dieses Ziel verfolgt eine auf den 1. Januar 2012 in Kraft getretene Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Mit der Verselbstständigung sowie der Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse Graubünden hat der Kanton Graubünden massgebende Vorschriften des neuen Bundesrechts bereits umgesetzt. Weitere Punkte sind indes noch nachzuvollziehen.

Die Regierung legt dem Grossen Rat die Botschaft zu einer Totalrevision des Gesetzes über die Kantonale Pensionskasse Graubünden vor. Geschaffen wird ein schlankes Rahmengesetz, das einer neuen Aufgabenteilung zwischen Gesetzgeber – dem Grossen Rat – und oberstem Organ der Pensionskasse – der Verwaltungskommission – gerecht wird. Mit einem neuen Namen „Pensionskasse Graubünden“ wird nebenbei verstärkt zum Ausdruck gebracht, dass die Vorsorgeeinrichtung allen öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Kanton offen steht.

Gesetzgeber regelt die Finanzierung

Gemäss Botschaft der Regierung legt der Grosse Rat die Grundsätze zur Finanzierung der Pensionskasse und die Beiträge fest. Die Verwaltungskommission erhält mehr Kompetenzen und Verantwortung. Sie nimmt die Gesamtleitung der Kasse wahr und legt künftig insbesondere die Leistungen und die Leistungsvoraussetzungen fest, genehmigt die Jahresrechnung und ernennt die Direktion.

Die Vollkapitalisierung der Pensionskasse wird im Gesetz festgeschrieben. Bei der Vollkapitalisierung muss eine Kasse jederzeit Sicherheit dafür bieten, alle Verpflichtungen erfüllen zu können. Die Kasse muss grundsätzlich über einen Deckungsgrad von mindestens 100 Prozent verfügen. Durch die vollzogene Ausfinanzierung der Pensionskasse Graubünden wird diese Voraussetzung weitmöglichst erfüllt.

Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage sind zwei weitere Bestimmungen in die Botschaft der Regierung aufgenommen worden: So sollen die Arbeitnehmervertreter in der paritätisch zusammengesetzten Verwaltungskommission künftig von allen Mitarbeitenden gewählt werden können. Zudem enthält das Gesetz neu den Hinweis, dass bei Streitigkeiten zwischen der Vorsorgeeinrichtung, den Arbeitgebenden und den Anspruchsberechtigten die Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege anwendbar sind. Diese Bestimmung dient der Orientierung des oder der Rechtssuchenden.

Zukunft muss gesichert werden

Der Grosse Rat wird die Totalrevision des Gesetzes über die Kantonale Pensionskasse Graubünden in der Aprilsession 2013 beraten. Im Anschluss daran wird ihm eine Vorlage unterbreitet werden, welche die künftigen Rentenleistungen der Pensionskasse sichern soll. Im Zentrum wird die Einführung flankierender Massnahmen stehen. Diese sollen dazu beitragen, dass die Rentenleistungen trotz tieferer Umwandlungssätze auf dem bisherigen Niveau gehalten werden können.

Auch für eine sogenannt umhüllende Vorsorgeeinrichtung wie jene des Kantons, die eine über das gesetzliche Minimum hinausgehende Vorsorge anbietet, ist das Festlegen des versicherungstechnisch richtigen Umwandlungssatzes zwingend. So hat die Verwaltungskommission der Pensionskasse Graubünden den Umwandlungssatz per 31. Dezember 2012 von heute 6,55 Prozent im Alter 65 auf 6,05 Prozent reduziert. Gleichzeitig wurden für Jahrgänge, die in der Nähe des Pensionierungsalters stehen, Übergangsregeln festgelegt, welche die negativen Folgen für diese Jahrgänge auffangen oder abfedern.

Leistungen über dem gesetzlichen Minimum

In der beruflichen Vorsorge dient der Umwandlungssatz dazu, das Altersguthaben in eine jährliche Rente umzuwandeln. Der vom Bund festgelegte Mindestumwandlungssatz (ab 2014 für Männer und Frauen 6,8 Prozent) kann von umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen wie der Pensionskasse Graubünden unterschritten werden, solange die erbrachten Leistungen mindestens den gesetzlichen Leistungen entsprechen.

Per 31. Dezember 2012 waren bei der Pensionskasse Graubünden etwa 7800 aktive Personen von 220 angeschlossenen Arbeitgebenden mit einer versicherten Lohnsumme von rund 485 Millionen Franken versichert. Diesen aktiven Versicherten standen rund 3000 Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger gegenüber.

 

Auskunftsperson:

Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01

 

Gremium: Regierung

Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

Data: 08.02.2013

Publiziert in Altersvorsorge.

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