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Vernehmlassung Pensionskassengesetz 2012

VBS LEHNT TOTALREVISION DES KANTONALEN PENSIONSKASSENGESETZES AB

Der Verband des Bündner Staatspersonals (VBS) lehnt die Totalrevision des kantonalen Pensionskassengesetzes ab. Die Vernehmlassungsvorlage des Departementes für Finanzen und Gemeinden ist mit zahlreichen Unsicherheiten und Mängeln behaftet. Dies gilt für die vorgeschlagene Kapitalisierungsvariante, das Wahlverfahren für die Mitglieder der Ver- waltungskommission und die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde.

Kapitalisierungsvariante

Die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen können gemäss Bundesrecht zwi- schen einer Teil- und Vollkapitalisierung wählen. Im ersten Fall ist eine umfassende Staatsgarantie eine zwingende Voraussetzung. Die Vor- und Nachteile der beiden Lösungsansätze werden im Vernehmlassungsbericht jedoch nicht eingehender dargelegt. Die im Bericht favorisierte Vollkapitalisierung wird im Wesentlichen einzig mit staatspolitischen Argumenten begründet.

Der VBS spricht sich mit Nachdruck für eine Teilkapitalisierung der Pensionskasse aus. Bei einer Teilkapitalisierung mit einem Deckungsgradziel von 80 Prozent hätte die Kasse umgehend die nötigen Wertschwankungsreserven. Der Kanton könnte die Staatsgarantie mittels einer Obligation abdecken. Die Bindung bzw. Wahrung von 100 Prozent Deckungskapital ist weder wirtschaftlich notwendig noch sinnvoll. Die Rahmenbedingungen bei öffentlich-rechtlichen Pensionskassen sind nämlich nicht vergleichbar mit jenen von privatrechtlichen Sammelstiftungen.

Auch das Ziel einer leistungsfähigen Kasse mit einer sicheren Rente im Bereich von 60 Prozent des letzten Einkommens kann nur über eine Teilkapitali- sierung erreicht werden. Seit der Ausfinanzierung der Pensionskasse auf 100 Prozent bewegte sich der Deckungsgrad – von einer kurzen Zeitspanne abgesehen – stets unter 100 Prozent. Eine Vollkapitalisierung würde daher bedeuten, dass die Pensionskasse aller Voraussicht nach bereits mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes Sanierungsmassnahmen einleiten müsste. Dies liegt weder im Interesse der Versicherten noch im Interesse der Arbeitgeber, welche gleichermassen Sanierungsmassnahmen finanzieren müssten. Das Kernproblem bei der Variante Vollkapitalisierung besteht darin, dass die Pensionskasse seinerzeit nur zu 100 Prozent und somit ohne Wertschwankungsreserven ausfinanziert worden ist.

Wahlverfahren für die Mitglieder der Verwaltungskommission

Gemäss Vernehmlassungsvorlage haben die Verbände des kantonalen Per- sonals Anrecht auf drei Sitze in der Verwaltungskommission und der Verband Lehrpersonen Graubünden bzw. die Personalkommission der Graubündner Kantonalbank Anrecht auf je einen Sitz. Diese Regelung schränkt die Wahlmöglichkeiten in unzulässiger Weise ein, weil damit alle nicht einem Personalverband angeschlossenen Versicherten von der Wahlmöglichkeit ausge- schlossen sind. Nach Auffassung des VBS lässt sich diese Regelung aber auch nicht mit dem übergeordneten Bundesrecht vereinbaren. Dieses sieht vor, dass die Versicherten ihre Vertretung in die Verwaltungskommission der Pensionskasse unmittelbar, d.h. beispielsweise durch Urabstimmung, oder durch Delegierte wählen. Die Verwaltungskommission der Pensionskasse wird künftig aufgrund der Bundesgesetzgebung massgebend aufgewertet und erhält weitreichende Kompetenzen. Daher ist es nach Auffassung des VBS unerlässlich, dass die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Versicherten ein breit abgestütztes Mandat erhalten.

Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde

Aufsichtsbehörde der Pensionskasse ist die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Laut Interkantonaler Vereinbarung wählen die Regierungen der Vereinbarungskantone je ein Regierungsmitglied in die Verwaltungskommission der Anstalt.

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat sich Mitte Juni 2012 klar und unmissverständlich zur Frage der Unabhängigkeit der Verwaltungskommission von kantonalen Aufsichtsbehörden geäussert. Laut Oberaufsichtskommission ist es weder mit dem Bundesrecht noch mit dem Sinn und Zweck der damit angestrebten Strukturreform vereinbar, wenn weiterhin Vertreterinnen bzw. Vertreter der Kantone, unabhängig welcher Stufe, in der Verwaltungskommission der Aufsichtsbehörde Einsitz nehmen. Gleicher Meinung ist der VBS. Daher ist nach Auffassung des VBS die Zusammensetzung der Verwaltungskommission der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht zu überdenken.

Gremium: Vorstand VBS

Quelle: dt Gion Cotti, Präsident VBS Data: 16. Juli 2012

Auskunftsperson: Gion Cotti, Präsident VBS, Tel. 081-257 36 13

Dokument: VBS_PKG_Medienmitteilung_20120716

Publiziert in Altersvorsorge, Archiv, Vernehmlassungen.

Einladung Jahresversammlung 2013

106. Generalversammlung

Freitag, 26. April 2013

Restaurant Marsöl in Chur

 

Ablauf:

17.00 Uhr Apéro;

18.00 Uhr Beginn Generalversammlung mit Kurzvortrag von Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartementes;

19.15 Uhr Nachtessen, offeriert vom VBS

 

Traktanden Generalversammlung:

  1. Begrüssung
  2. Wahl der Stimmenzähler
  3. Protokoll der Generalversammlung 2012
  4. Jahresbericht 2012
  5. Jahresrechnung 2012, Revisorenbericht 2012 und Déchargeerteilung
  6. Jahresbeiträge 2014 und Voranschlag 2014
  7. Umfrage und Verschiedenes

 

Chur, 11. Februar 2013

Der Präsident:         Gion Cotti

Der Vizepräsident:   Andreas Cabalzar

 

 

 

 

Publiziert in Archiv.

Bericht Pensioniertenausflug 2012

VERSCHNEITER BREGENZERWALD

Der traditionelle Pensioniertenausflug für die ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons führte dieses Jahr in den Bregenzerwald. Am Morgen ging es mit dem Postauto via Rheintal bis zur Autobahnraststätte Hohenems. Dort wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Kaffee und Gipfeli ver- wöhnt. Nach dieser Pause ging die Fahrt weiter nach Schoppernau. Dort hiess es auf die Gondelbahn zum Diedamskopf umsteigen. Der Höhenunterschied zwischen Schoppernau und der Bergstation beträgt 1’200 m. Der Diedamskopf auf 2’090 m.ü.M. ist nicht nur der schönste Aussichtsberg im Bregenzerwald, sondern hat auch die höchste Bergbahn des Bregenzerwal- des. Im Panoramarestaurant konnten wir bei wohlklingender Musik den Apéro und das Mittagessen geniessen.

Leider war uns das Wetter nicht hold. Von schöner Aussicht keine Rede! Ne- bel und Schneegestöber waren unsere ständigen Begleiter. Die gute Laune liess sich dadurch niemand verderben. Bündner Pensionierte sind nicht nur wetterfest, sondern auch schneeerprobt! Nach dem gemütlichen Beisammensein auf dem Diedamskopf führte die Reise via Lech, Zürs, Bludenz und Feld- kirch zurück zu den Ausgangspunkten im Bündnerland. Am diesjährigen Pensioniertenausflug, welcher vom Verband des Bündner Staatspersonals orga- nisiert und vom Kanton und der Kantonalen Pensionskasse massgeblich mit- finanziert wird, nahmen rund 230 Personen teil. Diese rege Beteiligung hat trotz durchzogenem Herbstwetter massgeblich zum guten Gelingen dieses Anlasses beigetragen. Herzlichen Dank an alle, die uns diesen unbeschwer- ten Tag geschenkt haben, und auf Wiedersehen beim Pensioniertenausflug 2013.

19. September 2012 Gion Cotti, Präsident VBS

Publiziert in Archiv.

Vernehmlassung Teuerungsausgleich 2005

Medienmitteilung: VBS_Teuerungsausgleich_2005

Publiziert in Archiv.

Vernehmlassung Pensionskassengesetz 2005

Medienmitteilung: VBS_PKG_Medienmitteilung_20050113

Publiziert in Archiv.

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