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Vernehmlassung zur Teilrevision des Pensionskassengesetzes (PKG)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Das Departement für Finanzen und Gemeinden (DFG) hat im Auftrag der Regierung die Vernehmlassung zur Teilrevision des Pensionskassengesetzes (PKG) durchgeführt. Inhaltlich geht es zur Hauptsache um die Finanzierung der Leistungen der Pensionskasse Graubünden (PKGR), was von Gesetzeswegen in der Kompetenz des Grossen Rats liegt. Ziel der Vorlage ist es, dass die PKGR vergleichbare Leistungen wie die Stadt Chur oder die RhB anbieten kann, was jedoch höhere Sparbeiträge sowohl von Seiten der Arbeitgebenden als auch der Arbeitnehmenden erfordert. Die Finanzierung eines neuen Sparplans und die angepasste Definition des versicherten Lohns bilden die Kernelemente der Gesetzesvorlage.

Der Verband des Bündner Staatspersonals (VBS) ist vom DFG zusammen mit drei weiteren Personalverbänden ebenfalls zur Stellungnahme eingeladen worden. Der VBS hat vom 27. Oktober bis 11. Dezember 2020 bei seinen Aktivmitgliedern eine web-basierte anonyme Umfrage mit den obigen Fragestellungen durchgeführt. Zusätzlich hat der Vorstand all jene Gemeinden eingeladen, ihre Mitarbeitenden, die bei der PK GR versichert sind, auf die Teilnahmemöglichkeit an der Umfrage des VBS aufmerksam zu machen. Eine gleichlautende Einladung wurde auch an die Vertretungen zweier Personalverbände zugestellt, die von der Regierung nicht direkt zur Stellungnahme eingeladen worden sind. Insgesamt sind 174 Rückmeldungen, z. T. mit Bemerkungen (47), einzelne auch unvollständig ausgefüllt, eingegangen, mit folgenden Ergebnissen (Ergebnisse Umfrage PKGR):

Die Frage A. fand eine Zustimmung von   97.7 Prozent (170 ja, 4 nein)

Die Frage B.1 fand eine Zustimmung von 81.2 Prozent (138 ja, 32 nein)

Die Frage B.2 fand eine Zustimmung von 91.1 Prozent (154 ja, 15 nein)

Die Frage C.1 fand eine Zustimmung von 91.1 Prozent (153 ja, 15 nein)

Der Vorstand des VBS hat sich mit den Rückmeldungen aus der web-basierten Umfrage befasst. Sie sind in die Stellungnahme des VBS an die Regierung (Vernehmlassung Stellungnahme VBS) eingeflossen, soweit der Vorstand sich den geäusserten Anliegen anschliessen konnte. Die anonymen Rückmeldungen mit den Kommentaren des Vorstands sind in der angehängten Tabelle (Umfrage PKGR_kommentiert) einsehbar. Der Vorstand des VBS begrüsst die Vorlage im Grundsatz sehr. Arbeitgeberschaft und Arbeitnehmerschaft müssen sich im Klaren sein, dass der Inhalt der Teilrevision des PKG ein zentrales und unabdingbares Element im Reformpaket der PK GR darstellt. Die Regierung hat dies erkannt. Es ist uns bewusst, dass die Vorlage politisch vermutlich nicht sehr populär sein dürfte. Die Arbeitgeberschaft muss sich jedoch stets vergegenwärtigen, dass bei der Anpassung der versicherungstechnischen Parameter kein Spielraum besteht, so dass ohne Erhöhung der Sparbeiträge die Leistungen der PKG massiv sinken und vermutlich teilweise nicht einmal mehr das BVG-Minimum abdecken würden. Wenn der Kanton seinen Entwicklungsschwerpunkt «Attraktiver Arbeitgeber» nur halbwegs ernst nehmen will, dann müsste aus Sicht des VBS das Ziel der Vorlage tendenziell sogar höher sein, indem mit dem ganzen Reformpaket, im Sinne der Gleichbehandlung, wenigstens die Vorsorgelösung der RhB als einem not bene hochsubventionierten Betrieb erreicht werden kann. Zumindest aber muss eine Ersatzquote von 60 Prozent des letzten versicherten Lohns generell gewährleistet sein.

Das Ziel des Reformpakets muss es last but not least sein, mit der ersten und zweiten Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebensweise zu gewährleisten, so steht’s zumindest in der Bundesverfassung (Art. 113 Abs. 2 lit. a BV). Dafür setzen wir uns mit Nachdruck aber auch mit dem notwendigen Augenmass ein.

Link zur Stellungnahme des VBS zur Vernehmlassung: Vernehmlassung Stellungnahme VBS

Link zu den Ergebnissen der Umfrage: Ergebnisse Umfrage PKGR

Berufliche Vorsorge

 

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