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Stellungnahme des VBS zur Teilrevision des Personalgesetzes

Im Regierungsprogramm 2021–2024 hat sich die Regierung unter dem Entwicklungsschwerpunkt «Attraktiver Arbeitgeber» das Ziel gesetzt, dass der Kanton als attraktiver Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden fortschrittliche Arbeits- und Anstellungsbedingungen mit wettbewerbsfähigen Lohn-, Sozial- und Lohnnebenleistungen bietet. Damit die benötigten Mitarbeitenden, insbesondere Fach- und Führungskräfte gewonnen und gehalten werden können, sollen die Arbeits- und Anstellungsbedingungen des Personalgesetzes den heutigen Ansprüchen angepasst werden. Wird dieses Ziel mit dem Entwurf zur Teilrevision des Personalgesetzes erreicht? Das Departement für Finanzen und Gemeinden (DFG) hat im Auftrag der Regierung die Vernehmlassung zur Teilrevision des Personalgesetzes (PG) durchgeführt.

Der VBS ist vom DFG zusammen mit weiteren Personalverbänden ebenfalls zur Stellungnahme eingeladen worden. Der Vorstand des VBS hat beschlossen, bei dieser für das Personal wichtigen Vorlage, gleich wie bei der Teilrevision des Pensionskassengesetzes, eine webbasierte Anhörung bei seinen Aktivmitgliedern durchzuführen. Es sind 72 Rückmeldungen, zum Teil auch mit Bemerkungen zu einzelnen Bestimmungen, eingegangen. Die Feedbacks sind in die Stellungnahme des VBS eingeflossen.

Gesamtbeurteilung

Gestützt auf die Rückmeldungen von Mitgliedern kann der VBS-Vorstand die Änderungen grundsätzlich befürworten, erachtet jedoch im Interesse der Sache einzelne Präzisierungen oder Änderungen als notwendig. Die Zielsetzungen der Vorlage können mit dem Revisionsentwurf u.E. wohl nur mit entsprechenden Änderungen und Ergänzungen erreicht werden. Die Anträge zu den einzelnen Bestimmungen sowie die Auswertung der Umfrage können Sie den beiliegenden Dokumenten entnehmen.

Besten Dank für Euer Interesse und besonderen Dank allen, die mitgewirkt haben.

Der Vorstand

 

Stellungnahme VBS zu Teilrevision PG

Auswertung Umfrage Teilrevision PG 2021

Publiziert in Archiv.

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