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Verlosungsbedingungen Werbung Neumitglieder

  1. Teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung und der öffentlich-rechtlichen Anstalten des Kantons Graubünden, Bündner Gemeindeangestellte sowie Personen gemäss Art. 5 Abs. 2 der Statuten des VBS.
  2. Beitrittsgesuche sind bis zum 31. März einzureichen. Später eingegangene Gesuche werden nicht berücksichtigt.
  3. Die Verlosung und Ermittlung der Wettbewerbsgewinnerinnen oder -gewinner findet unter notarieller Aufsicht statt.
  4. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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