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Personalgesetz in Revision

Personalgesetz des Kantons wird teilrevidiert!

Die Bündner Regierung hat die Botschaft zu einer Teilrevision des Personalgesetzes an den Grossen Rat verabschiedet. Der Automatismus, wonach im Budget jeweils ein Prozent für die Lohnentwicklung zur Verfügung gestellt werden muss, soll aufgehoben werden. Zudem werden unter anderem der Daten- und Rechtsschutz sowie der Schwangeren- und Mutterschutz verbessert.

Link zur Medienmitteilung der Standeskanzleil

Publiziert in Personalpolitik.

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