Aktuelle Nachrichten
25.04.2004
VBS gegen Steuerpaket des Bundes
Der Verein des Bündner Staatspersonals lehnt das Steuerpaket des Bundes ab. Bei einer Annahme dieser Vorlage profitieren die reichsten Familien auf Kosten der Familien mit mittleren und niedrigeren Einkommen. Nicht verkraftbar sind aber auch die bei einer Annahme dieses Steuerpaketes ermittelten jährlichen Steuerausfälle von 140 Millionen Franken für den Kanton und die Bündner Gemeinden.
Das Steuerpaket des Bundes besteht aus drei Teilen und beinhaltet eine Reform der Ehe- und Familienbesteuerung, Entlastungen für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sowie Anpassungen bei der Stempelabgabe. Insgesamt gehen dem Bund rund 1,65 Milliarden Franken Steuersubstrat verloren. Die Kantone rechnen mit weiteren Ausfällen im Umfang von 2,5 Milliarden Franken. Der von der Bundesversammlung im Eilverfahren beschlossene Ausgleich der kalten Progression beschert Bund und Kantonen zusätzlich zum Steuerpaket Einnahmenausfälle von rund 1 Milliarde Franken. Alles in allem belaufen sich die geschätzten Ausfälle somit auf mehr als 5 Milliarden Franken. Bei einer Annahme dieser Vorlage beträgt der Steuerausfall für den Kanton Graubünden jährlich rund 80 Millionen Franken und für die Bündner Gemeinden jährlich rund 60 Millionen Franken.
Von den Entlastungen bei den direkten Bundessteuern profitieren in erster Linie die höheren Einkommen. Denn die direkte Bundessteuer ist progressiv ausgestaltet. Betrachtet man bei der Familienbesteuerung den Frankenbetrag dieser Entlastungen, so stellt man fest, dass 62 Prozent auf Familien mit einem steuerbaren Einkommen von über 120'000 Franken entfallen. Im Familienbereich kommen diese rund 10 Prozent der reichsten Familien also in den Genuss von zwei Dritteln der Steuerentlastungen. Rund 90 Prozent der Familien haben jedoch ein steuerbares Einkommen unter 120'000 Franken. Auf diese überwiegende Mehrheit der Familien entfällt somit gerade noch ein Drittel der Entlastungen bei der direkten Bundessteuer.
Im Wohneigentumsbereich sieht der Bund einen Systemwechsel vor. Neu wird kein Eigenmietwert mehr besteuert. Im Gegenzug dürfen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer jedoch ihre Hypothekarzinsen nicht mehr von den Steuern abziehen. Dieser Systemwechsel wird vom VBS nicht grundsätzlich abgelehnt. Die konkrete Ausgestaltung der Bundesvorlage überzeugt indessen nicht. Vor allem die nach oben unbeschränkte Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten führt dazu, dass vermögende Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer vom Systemwechsel über Gebühr profitieren. Auch mit Blick auf die Änderung bei der Besteuerung von Wohneigentum gibt es für "Normalverdiener" daher keinen Grund für eine Zustimmung zur Steuervorlage des Bundes.
Bei einer Annahme des Steuerpaketes des Bundes sind die Kantone und Gemeinden aufgrund der Steuerausfälle gezwungen, schmerzhafte Sanierungspakete zu schnüren. Dies wiederum bedeutet im Klartext: Abbau von staatlichen Leistungen auf der einen, Steuer- und Gebührenerhöhungen in Kantonen und Gemeinden auf der anderen Seite. Gerade dies trifft wieder frontal die Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen. Die Folgen sind nämlich massive Abstriche bei der Bildung und im sozialen Bereich sowie höhere Gebühren für die Beanspruchung öffentlicher Dienstleistungen wie etwa Sportstätten oder Bibliotheken. Das Fazit ist somit klar. Bei einer Annahme des Steuerpaketes des Bundes profitieren die reichsten Familien auf Kosten der Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen. Der Steuer-Bschiss des Bundes verdient daher eine deutliche Abfuhr an der Urne.