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30.08.20004
VBS befürwortet die Mutterschaftsversicherung

Seit 1945 besteht in der Bundesverfassung ein Auftrag zur Einrichtung einer Mutterschaftsversicherung. Seither sind mehrere Versuche, eine solche einzurichten, gescheitert. Im Jahre 1999 hat das Stimmvolk das letzte Mal eine Vorlage für die Mutterschaftsversicherung abgelehnt. Dieses Nein war zu einem grossen Teil nicht gegen das Anliegen an sich gerichtet, sondern gegen die Tatsache, dass auch nicht erwerbstätige Mütter hätten begünstigt werden sollen. Am 26. September stimmen wir über eine neu ausgearbeitete Vorlage ab. Diese Vorlage wird sowohl von der Arbeitnehmer- als auch von der Arbeitgeberseite sowie von einem breiten politischen Spektrum mitgetragen und beinhaltet folgende Kernelemente:

- 14 Wochen bezahlter Mutterschaftsurlaub für erwerbstätige Mütter;
- Erhöhung der Taggelder für Militärdienstleistende von 65 % auf 80 %.

Von der neuen Lösung profitieren vor allem Mütter in prekären finanziellen Verhältnissen. Auf der anderen Seite entlastet die Revision jene Arbeitgeber, die ihren Angestellten schon heute Lohnzahlungen bei Mutterschaft ausrichten. Die Arbeitgeber werden aber auch durch die Erhöhung der Taggelder für Dienstleistende auf 80 % entlastet, weil sie künftig nur noch 20 % anstatt 35 % der Lohndifferenz ausgleichen müssen.

Der bezahlte Mutterschaftsurlaub bedeutet für die Erwerbsersatzordnung (EO) jährliche Mehrausgaben von rund 100 Mio. Franken. Konkret bedeutet dies für Arbeitnehmende und Arbeitgeber, dass die Beitragssätze der EO frühestens ab 2008 von derzeit 0,3 % auf neu 0,4 % Lohnprozente ansteigen werden. In die EO zahlen jeweils Arbeitgeber und Arbeitnehmende zu gleichen Teilen ein. Durch die EO Lösung werden die entstehenden Kosten für erwerbstätige Mütter somit auf die gleiche Weise finanziert, wie die Taggelder für Dienstleistende.

Die neu ausgestaltete Mutterschaftsversicherung ist ein ausgewogener Kompromiss. Führen wir daher die leidvolle Geschichte des Mutterschaftsurlaubes mit einem JA am 26. September endlich zu einem guten Ende.


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