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18.04.2004
VBS gegen AHV-Abbau
Der Verein des Bündner Staatspersonals lehnt die 11. AHV-Revision ab. Bei dieser Revision handelt es sich um eine reine Abbauvorlage. Insbesondere wird der frühzeitige Altersrücktritt für kleinere und mittlere Einkommen entgegen den Versprechen des Bundes sozial nicht abgefedert.
Gegenstand der 11. AHV-Revision bilden im Wesentlichen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre sowie eine langsamere Teuerungsanpassung bei den Renten. Diese werden nicht mehr alle zwei, sondern neu nur noch alle drei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Mit der 11. AHV-Revision wird zudem das flexible Rentenalter eingeführt. Die halbe AHV-Rente kann bereits ab Alter 59 und die ganze AHV-Rente ab Alter 62 bezogen werden. Mit der 11. AHV-Revision soll dieses Sozialwerk jährlich um rund 900 Millionen Franken entlastet werden.
Auf den ersten Blick erscheinen die im Rahmen der 11. AHV-Revision vorgesehenen Neuerungen sinnvoll. Bei näherem Hinsehen stellt man jedoch fest, dass es sich ausschliesslich um eine Abbauvorlage handelt. Die Frührente ist nämlich nicht zum Nulltarif zu haben, denn sie wird nach versicherungstechnischen Grundsätzen gekürzt. Das macht pro Vorbezugsjahr 6,8 Prozent aus, und zwar lebenslänglich. Wer mit 62 Jahren in Pension geht, muss bei einer mittleren AHV-Rente von 1'750 Franken mit monatlichen Einbussen von gut 300 Franken rechnen. Dies können sich die wenigsten leisten. Deshalb war eigentlich vorgesehen, den frühzeitigen Altersrücktritt für kleine und mittlere Einkommen sozial abzufedern. Bundesrätin Ruth Dreifuss wollte dafür ursprünglich 800 Millionen Franken bereitstellen, der Nationalrat gab sich mit Stichentscheid des Ratspräsidenten mit 400 Millionen Franken zufrieden, und der Ständerat wollte schliesslich überhaupt nichts mehr davon wissen. Damit ist das im Rahmen der 10. AHV-Revision abgegebene Versprechen, mit der 11. AHV-Revision ein flexibles Rentenalter für alle einzuführen, von der Mehrheit der Bundesversammlung gebrochen worden.
Wortbrüche dürfen nicht belohnt werden. Nötig ist jetzt ein klares Zeichen, dass die AHV nicht ausgehungert werden darf. Ein NEIN zur 11. AHV-Revision setzt im Hinblick auf die anstehende 12. AHV-Revision dieses wichtige und zukunftsweisende Zeichen.