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10.01.2012
6 Wochen Ferien für alle?
Die Eidgenössische Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle" verlangt, die Bundesverfassung dahingehend zu ändern, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Ferien von jährlich mindestens sechs Wochen haben. Über diese Volksinitiative befindet das Schweizer Stimmvolk am 11. März 2012.
Das zentrale Anliegen der Initiative ergibt sich bereits aus ihrem Titel: Sie will, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jährlich Anspruch auf bezahlte Ferien von mindestens sechs Wochen haben. Die Initiative enthält ferner eine Übergangsbestimmung. Dies hat zur Folge, dass der Übergang zu sechs Wochen Ferien gestaffelt erfolgt. Bei Annahme der Initiative haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher vier Wochen Ferien hatten, einen Anspruch auf eine fünfte Ferienwoche. Danach erhöht sich der Anspruch jährlich um einen Tag. Der Anspruch auf sechs Wochen Ferien wird so erst fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen Verfassungsbestimmungen erreicht.
Die Initiative gilt bei einer Annahme für alle privatrechtlich angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Offen ist indessen, ob der Ferienanspruch von sechs Wochen auch bei öffentlichrechtlichen Anstellungsverhältnissen gilt. Folgt man den Erläuterungen der Initiantinnen und Initianten zur Volksinitiative, die den Gesetzgeber allerdings nicht binden, so ist diese Frage zu bejahen. Von sechs Wochen Ferien sollen damit auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, die dem jeweiligen Personalrecht des Bundes, der Kantone oder Gemeinden unterstehen, das heisst auf öffentlichrechtlicher Grundlage angestellt sind.
Würdigung der Initiative
Die Wirtschaft hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten klare Produktivitätsfortschritte gemacht. Daran sind auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angemessen zu beteiligen. Längere Ferien können durchaus einen Beitrag dazu leisten. Ferien bedeuten Lebensqualität. In ganz besonderer Weise gilt dies für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nur in den Ferien länger mit ihren Kindern zusammen sein können. Ferien dienen auch der Erholung und damit der Gesundheit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Davon profitiert - zumindest indirekt - auch der Betrieb. Gemäss einer vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in Auftrag gegebenen Studie fühlen sich rund ein Drittel der Erwerbstätigen in der Schweiz häufig oder sehr häufig gestresst. Dies sind sieben Prozent mehr als noch im Jahr 2000. Das Erleben von Stress hängt laut dieser Studie unter anderem mit Zeitdruck, dem Erledigen von Arbeitsaufgaben in der Freizeit und lange Arbeitstage zusammen. Die Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle" hat somit - unter diesem Blickwinkel betrachtet - durchaus ihre Berechtigung.
Das Obligationenrecht sieht bloss einen minimalen Ferienanspruch vor. Es bleibt den Vertragsparteien und insbesondere auch den Sozialpartnern überlassen, sich auf längere Ferien zu verständigen. Formal gesehen ändert die Initiative nichts daran, denn auch die vorgeschlagenen sechs Wochen Ferien verstehen sich bloss als Mindestanspruch. Im praktischen Ergebnis dürfte die Sache aber ganz anders aussehen. Bei sechs Wochen Ferien ist es nämlich kaum noch vorstellbar, dass sich die Vertragspartner auf längere als im Gesetz vorgesehene Ferien verständigen. Dies könnte sich auf die Sozialpartnerschaft negativ auswirken. Der Spielraum für gesamtarbeitsvertragliche Abmachungen wird in dem Mass kleiner, als die Vertragsfreiheit bereits von Gesetzes wegen Einschränkungen erfordert. Weiter bleibt festzuhalten, dass sich mehr Ferien bei unveränderter Arbeitsproduktivität nur dann positiv auf die Gesundheit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers auswirken, wenn der Arbeitgeber aufgrund der längeren Ferien zusätzliches, qualifiziertes Personal einstellt. Andernfalls drohen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Stress und längere Arbeitszeiten, wenn sie nach den längeren Ferien wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Schliesslich sind Ferien für eine erfolgreiche Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur ein Element unter vielen. Für zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind andere Gesichtspunkte - wie beispielsweise die Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung oder eine gute Betreuung der Kinder während der Arbeitszeit - ebenso wichtig.
Schlussbemerkungen
Ferien sind nicht die einzige Möglichkeit, Produktivitätsfortschritte an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterzugeben. Dazu gehören auch höhere Löhne, kürzere Arbeitszeiten oder ein attraktives Arbeitsumfeld mit Kinderbetreuungseinrichtungen. Für die Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle" gibt es gute Gründe. Ebenso lassen sich begründete Argumente gegen die Initiative anführen. Daher hat der VBS-Vorstand Stimmfreigabe zu diesem Volksbegehren beschlossen.
Gion Cotti, Präsident VBS