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26.01.2010
VBS gegen Rentenabbau

Der Verband des Bündner Staatspersonals (VBS) lehnt die Vorlage über die Senkung des Umwandlungssatzes bei der beruflichen Vorsorge ab. Bereits mit der 1. BVG-Revision ist eine schrittweise Senkung dieses Satzes von 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent bis 2014 beschlossen worden. Auf Druck der Lebensversicherer schlug der Bundesrat 2006 eine weitere Senkung auf 6,4 Prozent vor. Gemäss Parlament soll dieser zweite Schritt bis 2015 vollzogen werden. Bei einem Altersguthaben von 100'000 Franken betrug die Rente vor der 1. BVG-Revision noch 7'200 Franken. Bei einer Annahme der 2. BVG-Revision würde diese Rente auf 6'400 Franken sinken.

Unser Sozialstaat ist aufgrund der demografischen Entwicklung im Umbruch. Im Verhältnis zur erwerbstätigen Bevölkerung steigt die Anzahl Rentnerinnen und Rentner. Dieser Erkenntnis kann sich niemand verschliessen. Ein System, welches im Vorsorgebereich der heute erwerbstätigen Generation immer mehr finanzielle Lasten mit der Aufsicht auf weniger Leistungen aufbürdet, ist aber keine zielführende Lösung. Gleiches gilt für den in den letzten Jahren immer häufiger vorenthaltenen Teuerungsausgleich auf den Altersrenten.

Unser Sozialstaat muss umgebaut und nicht abgebaut werden. Solche grundsätzliche Überlegungen hat die Mehrheit des Parlaments nicht angestellt. Sie hat den vermeintlich einfacheren Weg der Rentenkürzungen gewählt. Weniger Rente bei gleich hohen Lohnabzügen wie bisher - das ist mindestens im heutigen Zeitpunkt nicht zu begründen. Mit einem NEIN an der Urne am 7. März muss diese Kürzung daher verhindert werden.

Gion Cotti, Präsident

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