Aktuelle Nachrichten
05.07.2006
Verwaltung des Kantons Graubünden mit neuem Lohnsystem
Der Bündner Grosse Rat hat in der Juni-Session das neue Personalgesetz beschlossen. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft das Entlöhnungssystem. Dieses sieht keine Lohnstufen mehr vor. Der Lohn wird neu jährlich für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter nach klar definierten Kriterien individuell festgelegt.
Bemessung der Gesamtlohnsumme
Individuelle Lohnfestlegung
Der Lohn der Mitarbeitenden wird in der Regel jeweils auf den 1. Januar nach folgenden Kriterien festgelegt:
Leistungs- und Spontanprämie
Die Leistungsprämie beträgt mindestens ein Prozent der Lohnsumme und wird insbesondere ausgerichtet für:
Würdigung des neuen Lohnsystems
Das neue Lohnsystem ist etwas leistungsorientierter, gleichzeitig aber auch flexibler und bietet Zukunftsperspektiven. Leistungsorientierter ist das neue Lohnsystem, weil bei der individuellen Lohnfestlegung das Leistungsverhalten ein wichtiges Kriterium bildet. Flexibler ist das neue Lohnsystem, weil bei der Lohnfestlegung die eigene bisherige Lohnentwicklung mitberücksichtigt wird. Damit können Lohnungerechtigkeiten beseitigt werden. Dies gilt insbesondere für Mitarbeitende, welche im Rahmen der Sparmassnahmen eine oder mehrere Anlaufklassen durchlaufen mussten. Zukunftsperspektiven bietet das neue Lohnsystem, weil für die individuellen jährlichen Lohnanpassungen die Gesamtlohnsumme zwingend um mindestens ein Prozent erhöht werden muss.
Das neue Lohnsystem steht und fällt mit dem Vollzug. Hier sind die Regierung und unser Verband gleichermassen gefordert. Insbesondere ist sicherzustellen, dass das neue Lohnsystem richtig und einheitlich umgesetzt wird. Gerade für die Vorgesetzten sind entsprechende Schulungen daher unerlässlich. Der VBS begrüsst denn auch die Absicht der Regierung, das neue Lohnsystem erst Anfang 2008 einzuführen und bis dahin das bisherige Lohnsystem beizubehalten.
Das revidierte Personalgesetz enthält weitere Neuerungen. Dies gilt namentlich für die öffentlichrechtlichen Anstalten des Kantons. Dazu werde ich einen Beitrag in der September-Nummer der ZV-Info verfassen. Weitergehende und aktuelle Informationen zum Thema Personalgesetz werden aber auch in nächster Zeit laufend unter Aktuelles der Homepage des VBS (www.vbsgr.ch) veröffentlicht.
Gion Cotti, Präsident VBS