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19.05.2005
Kantonale Personalgesetzgebung auf gutem Wege?

Der VBS hat im Rahmen seiner Vernehmlassung den Entwurf des kantonalen Personalgesetzes in allgemeiner Hinsicht als wenig zukunftsorientierter Erlass beurteilt. Vermisst wurden insbesondere wegweisende Ziele und Grundsätze für eine zeitgemässe Personalpolitik. Ebenso wurde im Vernehmlassungsentwurf die Leistungserwartung der Arbeitgeber überbetont, während die Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmenden kaum Erwähnung fand. Der VBS hat daher unmissverständlich festgehalten, dass er dem neuen Personalgesetz nur zustimmen kann, wenn der Vernehmlassungsentwurf deutlich nachgebessert wird.

Ende Oktober wurde die Personalkommission über die Ergebnisse der Vernehmlassung orientiert und erhielt die Gelegenheit, sich abermals eingehend mit diesem Sachgeschäft zu befassen. In der Folge hat die Regierung in mehreren wesentlichen Punkten Änderungen am Vernehmlassungsentwurf beschlossen. Diese Anpassungen betreffen im Wesentlichen die folgenden Sachbereiche:

Ist die Personalgesetzgebung auf gutem Wege, lautet die Frage in der Überschrift zu diesem Beitrag. Eine abschliessende Beantwortung ist erst möglich, wenn die entsprechende regierungsrätliche Botschaft vorliegt. Die konstruktiven Gespräche im Rahmen der Personalkommission sowie die von der Regierung beschlossenen Anpassungen am Vernehmlassungsentwurf geben allerdings berechtigten Anlass zur Hoffnung, dass die Regierung und der Grosse Rat für ein zeitgemässes Personalgesetz eintreten werden.

Dazu gehören aber auch die Festlegung der Ziele und Grundsätze des neuen Personalgesetzes in einer eigenständigen Bestimmung sowie die überfällige Anpassung der besonderen Sozialzulage an die Teuerung. Ebenso wichtig ist, dass die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbeurteilung in allen Departementen und Dienststellen inskünftig nach den gleichen Massstäben durchgeführt wird. Die Regierung hat daher ihre Ende 2005 hiezu beschlossenen Vorgaben mit der nötigen Konsequenz durchzusetzen. Schliesslich fordert der VBS abermals mit Nachdruck, dass die Kinder- und Ausbildungszulagen spätestens auf den 1. Januar 2007 auf 200 Franken bzw. 250 Franken angehoben werden.

Gion Cotti, Präsident VBS

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