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24.08.2005
VBS befürwortet Personenfreizügigkeit mit der EU

Gegenstand des Abkommens mit der EU, über welches das Schweizer Stimmvolk am 25. September 2005 befindet, bildet die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die 10 neuen EU-Länder. Die Schweiz ist auf gute Aussenbeziehungen angewiesen. Jeden zweiten Franken verdienen wir im Ausland. Die EU ist unser mit Abstand wichtigster Handelspartner. Über 60 Prozent der Schweizer Exporte gehen in die EU-Länder. Das heisst jeder dritte Franken wird im Handel mit der EU erwirtschaftet. Oder noch wichtiger: Jeder dritte Arbeitsplatz ist direkt oder indirekt von guten Wirtschaftsbeziehungen zur EU abhängig. Bereits dies spricht dafür, den bilateralen Weg mit der EU fortzusetzen.

Der Schweizer Arbeitsmarkt wird mit langen Übergangsfristen und ein gut ausgebautes System von flankierenden Massnahmen geschützt. Verschiedene Massnahmen sind bereits seit Juni 2004 in Kraft. Diese werden jetzt nochmals verschärft. Die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen dürfen nicht missbräuchlich unterboten werden und gelten auch für ausländische Firmen. Bei allfälligen Verfehlungen können ausländische Betriebe bis zu fünf Jahre vom Schweizer Markt ausgeschlossen werden. Bussen sind bis zu einer Million Franken möglich. Die Kontrollen von kantonalen Arbeitsmarktinspektoren und die scharfen Sanktionen verhindern Lohn- und Sozialdumping. Personalverbände und Gewerkschaften haben sich hartnäckig für griffige Massnahmen zum Schutz der einheimischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt. Das Resultat lässt sich sehen. Die mit den flankierenden Massnahmen erreichten Verbesserungen sind ein wichtiger Meilenstein für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Errungenschaften dürfen wir mit einem Nein zur erweiterten Personenfreizügigkeit nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.

Am 25. September 2005 geht es nicht nur um das Personenfreizügigkeits-Abkommen mit den neuen EU-Ländern. Ein Nein würde die gesamten bilateralen Verträge gefährden. Die Europäische Union kann nämlich eine Diskriminierung einzelner Mitgliedländer aus nahe liegenden Gründen nicht akzeptieren. Es besteht daher das grosse Risiko, dass Brüssel das gesamte Personenfreizügigkeits-Abkommen kündigt. Alle sieben Abkommen der Bilateralen I sind jedoch durch eine Guillotine-Klausel miteinander verknüpft. Bei einem Nein zum Personenfreizügigkeits-Abkommen würden automatisch auch alle anderen Verträge dahinfallen. Der Schaden für die Schweiz wäre immens. Wir wären auf der Suche nach neuen Lösungen auf den Goodwill der EU angewiesen. Ein solcher Kniefall vor der EU wäre der Schweiz unwürdig. Hinzu kommt: Der Verhandlungsdruck auf die Schweiz wäre so gross, dass die Verhandlungsresultate weit ungünstiger ausfallen würden.

Das Schweizer Stimmvolk hat im Mai 2000 die ersten bilateralen Abkommen mit über 67 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen. Damit haben die Schweizerinnen und Schweizer klar zum Ausdruck gebracht, dass sie unsere Souveränität wahren und mit bilateralen Verträgen konkrete Probleme pragmatisch lösen wollen. Zum bilateralen Weg gibt es in absehbarer Zukunft keine realistische Alternative. Aufgrund all dieser Überlegungen empfiehlt der VBS das erweiterte Personenfreizügigkeits-Abkommen mit der EU zur Annahme.

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