Aktuelle Nachrichten

19.05.2005
"Topaktuelle" kantonale Pensionskasse

So titelte die Zeitung "Südostschweiz" in ihrer Ausgabe vom 17. Juni 2005 die Berichterstattung über die Beratungen des Bündner Grossen Rates zum neu­en kantonalen Pensionskassengesetz! Nun, auch in Graubünden wachsen die Bäume nicht in den Himmel ! Aber auch aus Sicht des Vereins des Bündner Staatspersonals (VBS) dürfen wir feststellen, dass die Revision des kantona­len Pensionskassengesetzes zufrieden stellend ausgefallen ist.

Hervorzuheben sind dabei hauptsächlich folgende Neuerungen:

Gleichgeschlechtliche Paare werden bei einer registrierten Partnerschaft im Rahmen der kantonalen Pensionskassengesetzgebung den Ehegatten gleichgestellt.

Konkubinatspartner erhalten unter klar definierten Voraussetzungen eine Lebenspartnerrente. Diese beträgt 75 Prozent der Ehegattenrente. Begründet wird diese Kürzung damit, dass Konkubinatspartner gegenüber Ehegatten steuerlich begünstigt werden.

Die paritätisch zusammengesetzte Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse wird aufgewertet und erhält neu weitgehende Kompetenzen. Dazu gehören insbesondere die strategische Führung der Kasse, die Festlegung der jährlichen Verzinsung der Sparguthaben und der Teuerungsanpassung der Renten sowie die Wahl der Revisionsstelle.

Erfreulich ist zudem, dass die Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse weitgehend abgeschlossen ist. Zur vollen Deckung der Pensionskasse fehlten Mitte Juni lediglich noch etwa zwei Millionen Franken. Damit sind auch die weiteren Schritte vorgezeichnet, nämlich Aufbau der nötigen Wertschwankungsreserven und Verselbstständigung der Kantonalen Pensionskasse.

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