Aktuelle Nachrichten
11.05.2005
VBS befürwortet Partnerschaftsgesetz
Der Verein des Bündner Staatspersonals befürwortet das Partnerschaftsgesetz. Mit diesem Gesetz werden die Beziehungen von gleichgeschlechtlichen Paaren gefestigt und rechtlich in ein gesichertes Umfeld gestellt. Unsicherheiten in den Bereichen des Erb-, Ausländer- und Sozialversicherungsrechtes werden aus dem Weg geräumt und gleichgeschlechtlichen Paaren wird ein neues Rechtsinstitut in Form einer eingetragenen Partnerschaft zur Verfügung gestellt. Eine Adoption von Kindern oder der Zugang zu medizinischen Formen der Fortpflanzungstechnik bleibt jedoch verboten.
Das neue Gesetz rückt die Schweiz in ein fortschrittliches Umfeld und bietet auch gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit, ihre Lebensgemeinschaft mit genau definierten Rechten und Pflichten zu verankern. In einzelnen Kantonen wie Zürich, Genf oder Neuenburg gibt es denn auch bereits heute für gleichgeschlechtliche Paare begrenzte Formen einer registrierten Partnerschaft. Kantonale Lösungen werden den heutigen mobilen Lebensformen jedoch nur in ungenügender Weise gerecht. Daher braucht es eine zeitgemässe Bundeslösung.
Das neue Partnerschaftsgesetz ist ein ausgewogener Kompromiss und bildet einen gangbaren Weg für die Schweiz. Der Verein des Bündner Staatspersonals unterstützt daher diese Vorlage, damit die leidvolle Geschichte der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften am 5. Juni endlich ein gutes Ende nimmt.