Aktuelle Nachrichten
14.01.2005
VBS mit Vorbehalten für das neue Pensionskassengesetz
Der VBS befürwortet im Grundsatz den Entwurf des kantonalen Pensionskassengesetzes. Im Rahmen seiner Vernehmlassung an das kantonale Finanz- und Militärdepartement hat der VBS jedoch zu einzelnen Regelungen Vorbehalte angemeldet. Konkret geht es dabei um folgende Anliegen:
Die Anpassung des Umwandlungssatzes von 7,2 auf 6,8 Prozent soll nicht wie im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagen bis im Jahre 2009, sondern innert der vom Bundesrecht eingeräumten Frist von zehn Jahren erfolgen.
Der Bündner Grosse Rat wird dieses Sachgeschäft voraussichtlich in der Juni-Session 2005 behandeln. Bleibt zu hoffen, dass die berechtigten Anliegen des VBS dort das nötige Gehör und die nötigen Mehrheiten finden.