Aktuelle Nachrichten

05.01.2005
Kein Prämienausgleich für Nichtbetriebs-Unfallversicherung

Die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung sind gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle bei einer privaten Versicherungsgesellschaft, oder falls gesetzlich vorgeschrieben, bei der SUVA. Die Prämiensätze sind bei der SUVA gegenüber den privaten Anbietern deutlich höher. Deshalb ersuchte der VBS die Regierung um die Übernahme der Differenz oder wenigstens eines Teiles des Unterschiedes zwischen der SUVA und der Zürich-Versicherung. Als Alternative sei der einheitliche Prämiensatz für alle Mitarbeitenden zu prüfen. Der Reallohnunterschied mit der heutigen Lösung kann nämlich zwischen 300 bis 1000 Franken pro Jahr ausmachen

Leider hat die Regierung in ihrem Beschluss vom 14. Dezember 2004 entschieden, dem Ersuchen des VBS nicht statt zu geben. Eine Übernahme komme nicht in Frage, da dies dem Massnahmenplan Haushaltsgleichgewicht 1999 widerspreche, wie er vom Grossen Rat beschlossen worden war. Ein einheitlicher Prämiensatz für alle stehe im Gegensatz zum Bundesrecht, gemäss welchem dem Arbeitnehmenden nur die effektiv geschuldete Präme abezogen werden dürfe.

Der VBS muss den Entscheid der Regierung mit Bedauern zur Kenntnis nehmen.

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